Ich
will heute mal wieder eine Erfahrung mit Ihnen teilen, die ein Kunde von mir
neulich gemacht hat. Es geht um das Thema Verpackungsgesetz in Deutschland, und
hierbei ganz konkret um die Systembeteiligungspflicht.
will heute mal wieder eine Erfahrung mit Ihnen teilen, die ein Kunde von mir
neulich gemacht hat. Es geht um das Thema Verpackungsgesetz in Deutschland, und
hierbei ganz konkret um die Systembeteiligungspflicht.
Der Kunde bringt alle möglichen Produkte in Verkehr. Und wir reden dabei über Verpackungsmengen, die so groß
sind, dass er die Schwellenwerte für die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung
deutlich übersteigt.
Seit 2020 bringt der Kunde auch
Kühlschränke in Verkehr. Was er nicht wusste, ist dass die Verpackungen der
Kühlschränke nicht systembeteiligungspflichtig sind. Und zwar weder die
Produkt-, noch die Versandverpackungen. Das
hat die Gesamtmarktbetrachtung, die im Rahmen der Erarbeitung des
Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen angestellt worden ist,
ergeben.
Trotzdem wollte das System auf die Meldung mindestens der Mengen der Versandverpackungen als systembeteiligungspflichtig bestehen…
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit uns, in dem wir uns über Ihre Herausforderungen im Themengebiet der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterhalten: https://epr-compact.com/termin/