Neues zum ElektroG

Der Umweltausschuss des Bundesrates hat zwischenzeitlich
getagt und dabei den Vorschlag für das neue ElektroG betrachtet. Als Ergebnis
fordert der Ausschuss nun umfangreiche Änderungen am Entwurf.

In dieser Episode werden uns ein paar
dieser Vorschläge einmal anschauen und Ihnen unsere Auffassung dazu mitteilen. Betrachtet werden die:

  • Wiederverwendungsquote,
  • Anforderungen an die Batterieentnahme,
  • Finanzierungsgarantie,
  • Erfassungsberechtigte,
  • Prüfung der Wiederverwendung,
  • Sammelgruppe 2 und 
  • Vertreiberrücknahme.
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit uns, in dem wir uns über Ihre Herausforderungen im Themengebiet der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterhalten: https://epr-compact.com/termin/

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