Die Bundesregierung hat sich nunmehr ebenfalls mit dem Entwurf eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des ElektroG auseinandergesetzt und auch die
Anpassungswünsche des Bundesrates bewertet.
Was lässt sich festhalten?
Der Entwurf ähnelt nun wieder sehr stark der
Ursprungsfassung. 7 Punkte im Kurzüberblick…
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit uns, in dem wir uns über Ihre Herausforderungen im Themengebiet der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterhalten: https://epr-compact.com/termin/