In
der heutigen Episode geht es kurz und knackig um den Grünen Punkt. Der eine oder
andere von Ihnen hat wahrscheinlich mitbekommen, dass die Kennzeichnung von
Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, in Frankreich ab
dem 01.04. mit einem Malus, konkret: mit der Zahlung der doppelten Höhe des Beteiligungsentgeltes,
belegt werden sollte, weil die Kennzeichnung irreführend sei. Das Ziel war
dementsprechend, dass die Kennzeichnung mit dem Symbol nach und nach
vollständig vom französischen Markt verschwindet.
Hierzu gibt es zwischenzeitlich aber ein Update…
https://www.gruener-punkt.de/de/unternehmen/news/details/der-gruene-punkt-diskriminierung-der-bekannten-marke-in-frankreich-gestoppt
Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit uns, in dem wir uns über Ihre Herausforderungen im Themengebiet der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterhalten: https://epr-compact.com/termin/